zurückgekehrt ist. Drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-Bürgern, die über ein Aufenthaltsrecht eines anderen EU-Staates verfügen haben die Möglichkeit sich zunächst bis zu 90 Tagen erlaubt im Bundesgebiet aufzuhalten und innerhalb dieser Zeit einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland zu … 20) ist es nicht möglich, die Inanspruchnahme von Sozialhilfe als Indiz für eine mangelnde Unterhaltsgewährung anzusehen. Diese Regelungen gelten auch für Familienangehörige von Deutschen, sofern der oder die Deutsche vom EU-Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat. Dasselbe gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Familienangehörige von EU-Bürgern, unabhängig davon, ob diese Unionsbürger sind. Unter Berücksichtigung der Lizenzvereinbarungen dürfen Sie das Dokument verwenden, verändern und kopieren, wenn Sie dabei Recht-Finanzen deutlich als Urheber kennzeichnen. Einreise und Aufenthalt von EU-Bürgern (EU-Freizügigkeit) Typ: Artikel, Schwerpunktthema: Migration. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der Visumspflicht. For the purposes of this Directive, possession of the valid residence card referred to in Article 10 shall exempt such … Bestimmte Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine. Dies ist dann der Fall, wenn die oder der Deutsche zuvor in einem anderen EU-Land gearbeitet oder über längere Zeit hinweg dort gelebt hat und anschließend nach Deutschland zurückkehrt bzw. Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern Hamburg Aufenthaltskarte für Hochqualifizierte Hamburg Elektronischer Aufenthaltstitel - Verlust oder Diebstahl Hamburg Familienangehörige, die Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten begleiten, können ebenfalls einreisen. Unionsbürger - also Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) - haben das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen. Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR - Ausstellung Die Aufenthaltskarte wird Familienangehörigen ausgestellt, die * keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union - EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind und Juni 1987 – C-316/85, Lebon, Rn. Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern. Das gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und für Kinder bis zum 21. Allgemeine Informationen Jeder EU-Bürger hat ein Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. EWR-Staaten sind. Kinder von EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land arbeiten, haben ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit unter denselben Bedingungen wie die Staatsbürger des betreffenden Landes das Recht auf Bildung im Aufnahmeland, dürfen auch bei der Vergabe von Stipendien und Ausbildungsbeihilfen nicht benachteiligt werden. Das Dokument mit dem Titel « Daueraufenthaltskarte für Angehörige von EU-Bürgern » wird auf Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt. Sie dürfen in jeden Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Ausländern ausstellen lassen Jeder EU-Bürger * hat ein Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Es kann aber auch für Ausländerinnen und Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie Familienangehörige von Staatsangehörigen der Europäischen Union, bzw. Lebensjahr. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 18. Aufenthaltskarte, Dasselbe gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Familienangehörige von EU-Bürgern, unabhängig davon, ob diese selbst Unionsbürger sind. Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörige von Staaten, die der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören.Es kann aber auch für Ausländerinnen und Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatler, wenn sie Familienangehörige von EU- oder EWR-Staatlern sind.